Das allgemeine Zivilrecht bildet das Fundament nahezu aller rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es regelt Ansprüche, Pflichten und Rechtsverhältnisse des täglichen Lebens, vom Nachbarschaftsstreit über Schadensersatzforderungen bis hin zu erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts sachkundig, strukturiert und konsequent.
Wer einem anderen rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. Ich mache Schadensersatzansprüche auf Grundlage der §§ 823 ff. BGB geltend, etwa bei Körperverletzung, Sachbeschädigung oder der Verletzung sonstiger absolut geschützter Rechtsgüter. Dabei prüfe ich sorgfältig, welche Schadensposten erstattungsfähig sind, und setze diese vollständig durch.
Wer auf Kosten eines anderen ohne rechtlichen Grund bereichert ist, muss das Erlangte herausgeben. Ich prüfe Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß §§ 812 ff. BGB, etwa bei irrtümlichen Zahlungen, fehlgeschlagenen Verträgen oder der Rückabwicklung von Leistungen, und setze diese außergerichtlich sowie gerichtlich durch.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn gehören zu den häufigsten zivilrechtlichen Konflikten. Sie betreffen etwa überhängende Äste, Lärm- und Geruchsimmissionen, Grenzabstände oder Bebauungsfragen. Ich berate Sie auf Grundlage der §§ 906 ff. BGB sowie des einschlägigen Landesrechts und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Der Tod eines Angehörigen wirft häufig rechtliche Fragen auf: Wer erbt was? Ist ein Testament wirksam? Besteht ein Pflichtteilsanspruch? Ich berate Sie bei der Auslegung von Testamenten, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gemäß §§ 2303 ff. BGB, der Erbauseinandersetzung unter Miterben sowie bei der Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen.
Fragen der Geschäftsfähigkeit, der Stellvertretung oder der Haftung gesetzlicher Vertreter sind im täglichen Rechtsleben von erheblicher Bedeutung. Ich berate Sie zu den Grundlagen des Personenrechts gemäß §§ 1 ff. BGB, etwa bei der Frage der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften oder der Haftung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit.
Viele berechtigte Ansprüche scheitern an der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre und beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat. Ich prüfe, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind, und handle wo nötig unverzüglich, um eine drohende Verjährung zu verhindern.
Nicht jede rechtliche Frage lässt sich einem speziellen Rechtsgebiet zuordnen. Ich berate Sie auch in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen, prüfe Verträge auf Risiken und Unwirksamkeiten, begleite außergerichtliche Verhandlungen und entwerfe Vereinbarungen, die Ihre Interessen klar und rechtssicher abbilden.
Das allgemeine Zivilrecht ist breit gefächert und berührt viele Lebensbereiche. Ich biete Ihnen eine kompetente und persönliche Beratung, die Ihren konkreten Sachverhalt in den Mittelpunkt stellt und praxisnahe Lösungen entwickelt.
Nehmen Sie Kontakt auf. Ich berate Sie gerne.