Verträge sind die Grundlage nahezu jeder wirtschaftlichen und privaten Beziehung. Ein schlecht formulierter oder lückenhafter Vertrag kann erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen. Ich berate und vertrete Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen aller Art, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.
Bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, sollte er sorgfältig geprüft werden. Ich analysiere Vertragswerke auf rechtliche Risiken, unausgewogene Klauseln und mögliche Fallstricke. Insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist Vorsicht geboten: Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind nach §§ 307 ff. BGB unwirksam und können im Streitfall das gesamte Vertragsgefüge beeinflussen. Ich gestalte Verträge so, dass sie Ihre Interessen klar und rechtssicher abbilden.
Beim Kauf von Waren oder Fahrzeugen, ob privat oder gewerblich, können Mängel, Falschlieferungen oder die Verweigerung der Gewährleistung zu erheblichen Streitigkeiten führen. Auf Grundlage der §§ 433 ff. BGB sowie der §§ 437 ff. BGB prüfe ich, welche Ansprüche Ihnen zustehen: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Ich setze diese Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich konsequent durch.
Bei Werkverträgen nach §§ 631 ff. BGB kommt es häufig zu Streitigkeiten über Mängel am Werk, Abnahme, Vergütung oder Kündigung. Ich berate Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen, prüfe Mängelrügen, Abnahmeprotokolle und Vergütungsansprüche und setze diese im Streitfall gerichtlich durch. Gleiches gilt für Dienstverträge nach §§ 611 ff. BGB.
Bei Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen oder mit Kreditinstituten entstehen regelmäßig Streitigkeiten über Rückzahlungspflichten, Zinsen oder die Wirksamkeit von Vertragsklauseln. Ich prüfe den Vertrag auf seine Rechtmäßigkeit gemäß §§ 488 ff. BGB, mache fällige Rückzahlungsansprüche geltend und berate Sie über Möglichkeiten des Widerrufs gemäß § 495 BGB bei Verbraucherdarlehen.
Hält eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht ein, entstehen Schadensersatzansprüche. Ich prüfe, ob eine Pflichtverletzung im Sinne des § 280 BGB vorliegt, ob Verzug eingetreten ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Neben der Geltendmachung von Schadensersatz berate ich Sie auch über die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag gemäß §§ 323 ff. BGB sowie über die Anfechtung von Verträgen bei Irrtum oder arglistiger Täuschung nach §§ 119 ff., 123 BGB.
Nicht jeder Vertragsstreit muss vor Gericht enden. Ich führe für Sie Vertragsverhandlungen, suche interessengerechte Lösungen und entwerfe Vergleichsvereinbarungen, die für beide Seiten tragfähig sind. Eine außergerichtliche Einigung spart Zeit und Kosten und schont das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Im unternehmerischen Bereich berate ich bei der Gestaltung von Liefer-, Rahmen- und Kooperationsverträgen, bei der Formulierung von AGB für Unternehmen sowie bei der rechtssicheren Abwicklung von Geschäftsbeziehungen. Ziel ist stets ein klares, belastbares Vertragswerk, das Streitigkeiten von vornherein minimiert.
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und frühzeitige rechtliche Beratung sind die wirksamsten Mittel, um Streitigkeiten zu vermeiden. Ich begleite Sie von der Vertragsverhandlung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und stehe Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
Nehmen Sie Kontakt auf. Ich berate Sie gerne.