Forderungsabwehr

Nicht jede Forderung, die gegen Sie erhoben wird, ist berechtigt. Überhöhte Rechnungen, unberechtigte Mahnungen, fehlerhafte Inkassoforderungen oder unbegründete Schadensersatzansprüche können erheblichen Druck erzeugen, rechtlich jedoch angreifbar sein. Ich prüfe jede gegen Sie gerichtete Forderung sorgfältig und verteidige Ihre Interessen konsequent.

 

Prüfung der Forderung dem Grunde und der Höhe nach

Bevor eine Forderung anerkannt oder bezahlt wird, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich. Ich untersuche, ob die Forderung überhaupt entstanden ist, ob sie bereits verjährt ist, ob sie der Höhe nach gerechtfertigt ist und ob der Gläubiger legitimiert ist, die Forderung geltend zu machen. Viele Forderungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, sei es wegen fehlender Vertragsgrundlage, eingetretener Verjährung gemäß §§ 195 ff. BGB oder formeller Mängel.

 

Abwehr unberechtigter Mahnungen und Inkassoforderungen

Inkassobüros und Gläubiger versenden häufig Mahnschreiben, die auf den ersten Blick einschüchternd wirken, rechtlich jedoch nicht haltbar sind. Ich prüfe, ob die geltend gemachten Hauptforderungen, Zinsen und Inkassokosten dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind. Inkassokosten sind nur unter den engen Voraussetzungen des § 280 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB erstattungsfähig und müssen sich im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie der einschlägigen Rechtsprechung bewegen.

 

Widerspruch gegen Mahnbescheid

Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, beträgt die Widerspruchsfrist lediglich zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Ein fristgerechter Widerspruch verhindert, dass der Mahnbescheid rechtskräftig wird und in einen Vollstreckungsbescheid übergeht. Ich prüfe den Mahnbescheid unverzüglich, lege bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein und übernehme die weitere Prozessführung im streitigen Verfahren.

 

Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzforderungen setzen eine schuldhafte Pflichtverletzung sowie einen nachweisbaren Schaden voraus. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen der §§ 280 ff. BGB oder der §§ 823 ff. BGB tatsächlich vorliegen, ob ein Mitverschulden des Gläubigers gemäß § 254 BGB zu berücksichtigen ist und ob der geltend gemachte Schaden der Höhe nach nachvollziehbar und erstattungsfähig ist. Unsubstantiierte oder überhöhte Schadensersatzforderungen weise ich entschieden zurück.

 

Einrede der Verjährung

Die Verjährung ist eines der wirksamsten Mittel zur Abwehr von Forderungen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Daneben bestehen kürzere und längere Sonderfristen für bestimmte Ansprüche. Ich prüfe, ob eine Forderung verjährt ist, und erhebe im gegebenen Fall die Einrede der Verjährung, die zur vollständigen Abwehr der Forderung führen kann.

 

Zwangsvollstreckungsabwehr

Wird aus einem Titel vollstreckt, den Sie für unrichtig oder überholt halten, stehen Ihnen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Ich prüfe, ob eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO in Betracht kommt, etwa weil die titulierte Forderung zwischenzeitlich erfüllt, aufgerechnet oder gestundet wurde, und beantrage gegebenenfalls die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO.

 

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Bestehen Ihrerseits Gegenforderungen gegenüber dem Gläubiger, kann die Aufrechnung gemäß § 387 BGB die Forderung ganz oder teilweise zum Erlöschen bringen. Daneben kann ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB geltend gemacht werden, wenn Ihre eigene Forderung mit der des Gläubigers in einem rechtlichen Zusammenhang steht. Ich prüfe, welche dieser Instrumente in Ihrem Fall sinnvoll und durchsetzbar sind.

 

Ihr Vorteil: Konsequente Verteidigung Ihrer Interessen

Eine ungeprüfte Zahlung auf eine unberechtigte Forderung ist vermeidbarer Vermögensverlust. Ich stehe Ihnen als erfahrener Anwalt zur Seite, prüfe jede Forderung gründlich und setze Ihre Rechte mit klarer Strategie und ohne Umwege durch.

 

Nehmen Sie Kontakt auf. Ich berate Sie gerne.

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