Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis ist von zahlreichen gesetzlichen Regelungen geprägt, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen und beachten müssen. Ob Kündigung, Abmahnung, Lohnstreitigkeiten oder Zeugnisprobleme: Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sachkundig und zielgerichtet.

 

Kündigung und Kündigungsschutz

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist häufig der Anlass, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich prüfe, ob eine ausgesprochene Kündigung wirksam ist, insbesondere ob die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eingehalten wurden, ob Fristen gemäß § 622 BGB gewahrt sind und ob die Schriftform nach § 623 BGB beachtet wurde. Bei unwirksamer Kündigung erhebe ich für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG beim zuständigen Arbeitsgericht. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung und ist zwingend einzuhalten.

 

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens und häufig Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Ich prüfe, ob die Abmahnung inhaltlich und formal berechtigt ist, und beantrage gegebenenfalls deren Entfernung aus der Personalakte. Unberechtigt erteilte Abmahnungen können auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus der Personalakte herausverlangt werden.

 

Arbeitszeugnisse

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Zukunft. Gemäß § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ich prüfe, ob das ausgestellte Zeugnis der gesetzlichen Wohlwollenspflicht entspricht, und fordere bei Bedarf eine Berichtigung oder Neuausstellung ein.

 

Lohn- und Gehaltsansprüche

Werden vereinbarte Vergütungen nicht oder nicht vollständig ausgezahlt, handelt es sich um eine klare Vertragsverletzung. Ich mache rückständige Lohn- und Gehaltsansprüche sowie Überstundenvergütungen für Sie außergerichtlich und gerichtlich geltend, gestützt auf die vertraglichen Vereinbarungen sowie §§ 611a, 612 BGB und das Mindestlohngesetz (MiLoG).

 

Aufhebungsverträge

Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollte immer anwaltlicher Rat eingeholt werden. Solche Verträge enthalten häufig Regelungen zu Abfindungen, Freistellungen, Wettbewerbsverboten und zur Ausschlussklausel von Ansprüchen, deren Tragweite nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist. Ich prüfe den Vertrag sorgfältig und verhandle die Konditionen zu Ihren Gunsten.

 

Beratung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber benötige ich rechtliche Unterstützung: bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der rechtssicheren Aussprache von Kündigungen, der Erstellung von Abmahnungen oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern. Eine vorausschauende rechtliche Beratung hilft, kostspielige Fehler und langwierige Prozesse zu vermeiden.

 

Ihr Vorteil: Klare Einschätzung von Anfang an

Ich gebe Ihnen von Beginn an eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. So können Sie fundierte Entscheidungen treffen, ohne Zeit und Kosten zu verschwenden.

 

Nehmen Sie Kontakt auf. Ich berate Sie gerne.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Ralf Trösch

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.