ARAG und andere Rechtsschutzversicherungen

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss im Streitfall keine Angst vor den Kosten einer anwaltlichen Vertretung haben. Als Vertragsanwalt der ARAG Rechtsschutzversicherung und durch die langjährige Zusammenarbeit mit weiteren Rechtsschutzversicherungen biete ich Ihnen eine reibungslose und transparente Abwicklung Ihres Rechtsschutzfalls direkt aus einer Hand.

 

Was ist ein Vertragsanwalt?

Vertragsanwälte sind Rechtsanwälte, die mit einer Rechtsschutzversicherung eine besondere Kooperationsvereinbarung geschlossen haben. Als ARAG-Vertragsanwalt arbeite ich eng mit der Versicherung zusammen und kenne die internen Abläufe und Anforderungen. Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer: kürzere Bearbeitungszeiten, direkter Kontakt zwischen Kanzlei und Versicherung und eine professionelle Fallbearbeitung ohne unnötigen Verwaltungsaufwand auf Ihrer Seite.

 

Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Nicht nur ARAG-Versicherte sind bei mir gut aufgehoben. Ich arbeite grundsätzlich mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen, darunter unter anderem DEVK, Allianz, HUK-Coburg, Roland und weitere. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie. Sie müssen sich um die Kommunikation mit der Versicherung nicht selbst kümmern. Ich kläre ab, ob und in welchem Umfang Deckungsschutz für Ihren Fall besteht, und informiere Sie transparent über das Ergebnis.

 

Wie läuft die Abwicklung ab?

Der Ablauf ist für Sie so einfach wie möglich gestaltet. Nehmen Sie zunächst Kontakt mit mir auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Ich prüfe den Sachverhalt rechtlich und kläre, ob ein Versicherungsfall im Sinne Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegt. Anschließend stelle ich die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und informiere Sie über das Ergebnis. Nach Erteilung der Deckungszusage übernehme ich Ihre rechtliche Vertretung vollumfänglich. Die Honorarabrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Versicherung, sodass für Sie in der Regel keine eigenen Kosten entstehen.

 

Welche Rechtsbereiche sind abgedeckt?

Der Umfang des Rechtsschutzes hängt von dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif ab. Typischerweise umfasst eine Rechtsschutzversicherung Bereiche wie Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht. Ich prüfe für Sie, ob Ihr konkretes Anliegen vom Versicherungsschutz erfasst ist, und berate Sie ehrlich und offen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

 

Kein Rechtsschutz? Kein Problem.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung stehe ich Ihnen selbstverständlich als Anwalt zur Verfügung. Ich berate Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten Ihres Falles, damit Sie eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Auf Wunsch prüfe ich auch, ob im Einzelfall Prozesskostenhilfe gemäß §§ 114 ff. ZPO in Betracht kommt.

 

Ihr Vorteil: Alles aus einer Hand

Als ARAG-Vertragsanwalt mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen nehme ich Ihnen den gesamten organisatorischen Aufwand ab. Sie konzentrieren sich auf Ihr Anliegen, ich kümmere mich um den Rest.

Nehmen Sie Kontakt auf.

 

Ich berate Sie gerne, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Ralf Trösch

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.